Herzlich Willkommen bei der Sportarms Vetriebs GmbH!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Sportarms Vertriebs GmbH


§ 1  Geltungsbereich
Verträge mit der Sportarms Vertriebs GmbH (im Folgenden Verkäufer) kommen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Vertragsbedingungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sich der Verkäufer mit diesen – ausdrücklich und schriftlich – einverstanden erklärt hat.

§ 2  Vertragsschluss
1.
Ein Vertrag kommt zustande, indem der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Liefergegenstandes schriftlich bestätigt oder die Leistung ausführt. 
2.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden gelten nur, wenn sich der Verkäufer – ausdrücklich und schriftlich – mit diesen einverstanden erklärt hat.

§ 3  Preise und Zahlung
1.
Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz des Verkäufers inkl. Mehrwertsteuer, ohne Kosten für Verpackung und Versand.
2.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt von Ware und Rechnung zu bezahlen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich der Verkäufer entsprechend der jeweiligen Bonität vor, die von ihm erbetene Lieferung nur gegen Nachnahme/Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. In Einzelfällen behält sich der Verkäufer vor, die Ware erst nach einer Anzahlung auszuliefern. Dies wird der Verkäufer rechtzeitig im Voraus dem Käufer bekannt geben und mit ihm abstimmen.
3.
Bei einem Kauf im Onlineshop hat der Käufer zwei Zahlungsmöglichkeiten: Zahlung per Vorrauskasse oder Zahlung per Nachnahme.
4.
Soweit nicht anders angegeben gelten nachfolgende Versandbedingungen: Für Porto und Verpackung erhebt der Verkäufer eine Versand­kostenpauschale von 11,00 EUR pro Waffen-Versandeinheit. Versandkosten für Sperrgut (ab 120 cm Länge, z.B. Schweden Mauser) betragen 14,00 EUR pro Paket. Bei Nachnahme berechnet der Verkäufer eine Nachnahmegebühr. Schwere Güter – ab 30 kg – werden über Spediteur versandt. Frachtkosten bei Lieferung über Spediteur werden dem Käufer vor Lieferung mitgeteilt.
5.
Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Forderung des Verkäufers ist erst beglichen, wenn der Rechnungsbetrag vorbehaltlos auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Etwaige Bankspesen hat der Kunde zu tragen.

§ 4  Lieferung
1.
Der Beginn der vom Verkäufer gegebenenfalls zugesagten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages behält sich der Verkäufer vor. 
2.
Überdies behält sich der Verkäufer Verzögerungen oder Stornierungen infolge Einwirkung höherer Gewalt, Elementarereignissen etc. vor.

§ 5  Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6  Eigentumsvorbehalt
1.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. 
2.
Der Käufer darf über die Vorbehaltswaren nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. 

§ 7  Gewährleistung, Haftung
1.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, beginnend mit Ablieferung der Sache. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung generell auf ein Jahr begrenzt und der Verkäufer berechtigt, das gelieferte Produkt nach seiner Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen. 
2.
Bei Schadensersatzansprüchen haftet der Verkäufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer unbeschränkt, wenn Ansprüche aus Körperschäden, Übernahme einer Garantie, Zusicherung einer Eigenschaft oder nach Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Im Übrigen haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
3.
Soweit die Haftung nach der vorstehenden Ziffer 2. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
4.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen (Ziffern 2, 3) nicht verbunden.

§ 8  Erwerb von Waffen, Munition
1.
Der Verkauf von Waffen und Munition erfolgt ausschließlich an erwerbsberechtigte Personen im Sinne des Waffengesetzes.
2.
Erwerbsscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur geliefert gegen Vorlage einer gültigen Erwerbserlaubnis: z.B. Jagdschein im Original oder zweckmäßigerweise als tagesaktuelle amtliche Bestätigung oder tagesaktuell amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte im Original, Munitionserwerbschein im Original oder Sondergenehmigung im Original. 
3.
Erwerbsscheinfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Originalurkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert. 

§ 9  Sonstiges
1.
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 
2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Käufer Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder Ansprüche gegen ihn im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. 
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.